Das Erneuerbare Gase Gesetz (EGG) ist nun in parlamentarischer Begutachtung!
Ein richtiger Schritt - es besteht aber noch Nachbesserungsbedarf!
Die österreichischen Gasversorger plädieren dafür, beim Heben der Grün-Gas-Potentiale einen kosteneffizienten und technologieoffenen Weg zu beschreiten.
Wien, im Februar 2023. - „Als Fachverband Gas Wärme begrüßen wir den Vorstoß der Politik, den im Regierungsprogramm angekündigten Ausbau von Grünem Gas voranzutreiben“, sagt DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme (FGW) und Stellvertretender Generaldirektor der Wiener Stadtwerke. Mit dem heute vom Ministerrat beschlossenen EGG-Entwurf sollen bis 2030 7,5 TWh heimisches Grünes Gas produziert und ins Gasnetz eingespeist werden. Mit dieser Gasmenge könnten zum Beispiel 500.000 Gasheizungen zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden.
- Quotenmodell – aber richtig!
Aus Sicht des Fachverbands Gas Wärme ist es schade, dass die Regierung beim Heben der Grün-Gas-Potentiale auf ein Quotenmodell mit einer Lieferantenverpflichtung setzt, anstatt auf ein kostengünstigeres Marktprämienmodell, wie es auch beim Ausbau von Ökostrom angewendet wird.
Bei dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf sieht der Fachverband jedenfalls noch Nachbesserungsbedarf. Die Versorgerquote müsste so gestaltet werden, dass das heimische Biogaspotential effektiv gehoben wird – ohne dabei gleichzeitig enorme Kostensteigerungen für Endkunden zu verursachen. Aus Sicht des Fachverbands sind dafür folgende Punkte besonders relevant:
- Ausgewogenes Verhältnis bei etwaigen Strafzahlungen:
Versorger müssen bei Nicht-Erfüllen der vorgegebenen Quote eine Strafzahlung entrichten. Hier gilt es beim Festsetzen der Höhe dieser Zahlung mit Augenmaß vorzugehen. Einerseits ist klar, dass eine Strafzahlung einen Anreiz setzen muss, die Quote in Zukunft mit Grünem Gas zu erfüllen, andererseits muss jedoch folgendes berücksichtigt werden: Die Höhe der Strafzahlung determiniert den künftigen Grün-Gas-Preis. Zu hohe Strafzahlungen würden von Biogasanlagenbetreibern als Benchmark herangezogen und preistreibend wirken. „Augenmaß ist hier definitiv Basis für ein funktionierendes System. Eine Ausgleichszahlung muss auf Basis einer nachvollziehbaren Formel nach oben, aber vor allem auch nach unten anpassbar ausgestaltet werden. Der Ansatz, künftig einfach nur einen Fixbetrag von überhöhten 20 Cent/KWh festzusetzen, ist nicht sachgerecht“, sagt Weinelt weiter.
- Vorgabe der „Klimaneutralität 2040“ nur teilweise umgesetzt:
Das EGG stellt ausschließlich auf österreichisches erneuerbares Gas (etwa Biomethan oder aus Ökostrom erzeugtem Wasserstoff) ab. Gleichzeitig verfolgt das Gesetz die Zielsetzung, unsere Gasversorgung bis 2040 zur Gänze auf erneuerbares Gas umzustellen. Der Fachverband plädiert dafür, sich bei der Zielsetzung an das Regierungsprogramm zu halten und spätestens ab 2030 Grüne Gase aus dem In- und Ausland für die Quotenerfüllung zuzulassen. Nur so ist sicherzustellen, dass die heimische Industrie und unsere Haushalte mit leistbarem klimaneutralem Gas versorgt werden können.
Der Fachverband Gas Wärme weist zudem darauf hin, dass es keinem Biogas-Kunden erklärbar ist, weshalb für CO2-neutrales, erneuerbares Gas eine Erdgasabgabe und CO2-Steuer zu entrichten sind. Die im Erdgasabgabengesetz vorgesehene Befreiung für Biogas von der Erdgasabgabe und der CO2-Steuer muss daher im Zuge des Erneuerbaren Gas Gesetzes endlich umgesetzt werden.
Abschließend hält Weinelt fest, dass „das Heben des erneuerbaren Gaspotentials in Österreich eine unglaubliche große Chance für unser Land darstellt“. Je höher die heimische Produktion an CO2-neutralen Grünen Gasen wie Biomethan und Wasserstoff sei, desto größer werde die Energie-Unabhängigkeit Österreichs. Der Ausbau der heimischen Biogasproduktion stellt somit nicht nur eine Weichenstellung in eine klimafreundliche Zukunft dar, sondern ist absolut notwendig für die Energieversorgungssicherheit der österreichischen Haushalte und der Industrie.
Hier die wichtigsten Details zum Gesetzesentwurf:
- Ab 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 TWh an heimischen Biomethan ins Gasnetz eingespeist werden.
- Energieversorger müssen sicherstellen, dass sie die Kundinnen und Kunden mit mindestens 7,7 Prozent Grünem Gas versorgen. Dieser Anteil steigt bis zum Erreichen des Ziels jährlich. Angerechnet werden kann nur Biomethan, das in Österreich erzeugt wird. Importe zählen nicht zur Quote!
- Damit soll die Biomethanproduktion in Österreich in den kommenden acht Jahren von derzeit 0,14 TWh auf 7,5 TWh erhöht werden.
- Das Gesetz sieht Sanktionen vor, wenn Versorger die Quote nicht erreichen. Pro fehlender Kilowattstunde müssen sie bis zu 20 Cent als Ausgleichsbeitrag zahlen.
- Für Anlagenbetreiber gibt es ein befristetes Sicherheitsnetz, das garantiert, dass die produzierten Mengen auch abgenommen werden.
Österreichisches Biomethan kann fossiles Erdgas, das aus Ländern wie Russland importiert werden muss, ersetzen. So leistet dieses klimaneutrale Gas einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit unseres Energiesystems und zum Erreichen der Klimaneutralität.